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BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.01.1998 - 3 Ca 4787/97
- LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1 7 20/98
- LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1720/98
- BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93
Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN). - BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76
Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen - …
Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99
Bauen die tariflichen Tätigkeitsmerkmale aufeinander auf, ist die Klage nur dann schlüssig, wenn zunächst Tatsachen für das Vorliegen der Aus gangsfallgruppen und danach für die qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorgetragen werden (BAG 19. April 1978 - 4 AZR 721/76- BAGE 30, 229, 236). - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92
Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters
Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage nach den allgemeinen Grundsätzen des materiellen und des Verfahrensrechts diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Streitfälle zu beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluß möglich ist, daß er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungsmerkmale erfüllt (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10). - LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 1720/98
Auszug aus BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 687/99
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1999 - 2 Sa 1720/98 - wird zurückgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 18.06.2012 - 14 Sa 337/12
Eingruppierung ERA Bayern; Einsatzflexibilität und Kommunikation
Danach muss die klagende Partei die allgemeinen Voraussetzungen der Ausgangsgruppe erfüllen, d.h. vorliegend der Kläger die Voraussetzungen der EG 6, darauf aufbauend die der EG 7 und EG 8. Diese Voraussetzungen sind vom Kläger darzulegen und zu beweisen, da nach ständiger Rechtsprechung der Kläger bei der Eingruppierungsfeststellungsklage die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen hat, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der Qualifizierungsmerkmale erfüllt, wobei Voraussetzung ist, dass zunächst Tatsachen für das Vorliegen der Ausgangsfallgruppe und danach für die der qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorgetragen werden (vgl. BAG v. 19.12.2000 - 10 AZR 687/99 - juris). - LAG München, 14.09.2022 - 5 TaBV 33/21
Eingruppierung eines Servicetechnikers in der Außenmontage nach § 3 EG 6 oder EG …
Soweit es sich um aufeinander aufbauende Fallgruppen handelt, ist zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe vorliegen (BAG 19.05.2010, 4 AZR 912/08; BAG 19.12.2000, 10 AZR 687/99, jeweils zitiert nach juris). - LAG München, 14.09.2022 - 5 TaBV 34/21
Parallelentscheidung zur LAG München 5 TaBV 33/21 v. 14.09.2022
Soweit es sich um aufeinander aufbauende Fallgruppen handelt, ist zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppe vorliegen (BAG 19.05.2010, 4 AZR 912/08; BAG 19.12.2000, 10 AZR 687/99, jeweils zitiert nach juris).